Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein äußerst komplexer Rechtsnormenbereich, dessen zentrales Anliegen die regelgerechte Ortsveränderung von Personen und Gütern, oder kurz formuliert den Verkehr regelt.
Aufgrund der Komplexität verschiedenster Interessen und Interessensvertretern fließen im Verkehrsrecht Normen und Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen.
Zum privaten Verkehrsrecht zählen die Bereiche Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht. Zum öffentlichen Verkehrsrecht die Bereiche Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsstrafrecht sowie das

Verkehrsbußgeldrecht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich diesbezüglich die Begrifflichkeiten Verkehrsrecht, Verkehrsrechtsschutz und Automobilrecht durchgesetzt. Diese umgangssprachliche Konnotation soll daher im Folgenden weiter vertieft werden.

Verkehrsrecht

Wie bereits festgehalten regelt das Verkehrsrecht den Verkehr. Das bedeutet, dass zum Verkehrsrecht sämtliche Normen, Regeln und gesetzlich formulierten Vorschriften zählen, die einen reibungslosen Verkehr (Ortsveränderung von Personen und Gütern) gewährleisten. Geregelt und festgelegt wird das Verkehrsrecht durch die Verkehrspolitik, die auch für eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur Sorge zu tragen hat. Das Verkehrsrecht wird mittels Gesetzesbeschluss erlassen und ist somit für alle Bürger und Institutionen gleichermaßen bindend. Verstöße jedweder Art können damit geahndet und bestraft werden. Dies dient gleichermaßen der Orientierung, der Prävention gegen Verstöße jeder Art, wie auch dem Schutz des Einzelnen vor Willkür, Betrug und Übervorteilung.
Fachanwälte für Verkehrsrechtschutz vertreten Ihre Rechte daher in zum Beispiel in den folgenden Bereichen:
•    Fahrerlaubnisrecht (Erteilung der Fahrerlaubnis, vorübergehender oder dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Führerschein)
•    Versicherungsrecht (Kraftfahrzeugversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung)
•    Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld, Bußgeldstelle, Bußgeldkatalog, Bußgeldverfahren, Punkte für Ordnungswidrigkeiten)
•    Verkehrszivilrecht (Verkehrsvertrags- und Verkehrshaftungsrecht)

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtschutz bezieht sich hingegen auf die Wahrung und Sicherstellung der durch das Verkehrsrecht festgelegten Normen, Regeln und gesetzlich fixierten Vorschriften und deren Kostendeckung, innerhalb des verkehrsbezogenen Versicherungswesens. Sinnvoll ist dies vor allem deshalb, weil es gerade im Verkehrsrecht oftmals zu Interessenskollisionen ungleicher Interessensvertreter kommt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Privatperson mit einer Versicherung um Ihr Recht auf Schadenregulierung kämpfen müssen oder aber bei einem Automobilhersteller Regressansprüche geltend machen möchten.
Im Bereich Verkehrsrechtsschutz haben sich verschiedene Anbieter auf eben dieses Recht bzw. auf die Finanzierung einer Vertretung durch einen entsprechenden Fachanwalt für Verkehrsrecht spezialisiert. Verkehrsrechtsschutz wird dabei einerseits als Teil des allgemeinen Rechtsschutzes angeboten, andererseits aber auch als alleiniger Rechtsschutzbereich zur alleinigen Vertretung im Automobilrecht und Verkehrsrecht. Dies macht vor allem deshalb Sinn, weil die Bedarfe hier tatsächlich individuell zu bewerten sind. Der einzelne Tarif berechnet sich dabei u. a. aus den folgenden Größen:
•    Versicherte Personen (Einzel- oder Familientarif, erweiterter Personenschutz)
•    Versicherte Fahrzeuge (ein oder mehrere Fahrzeuge)
•    Alter der versicherten Personen
Versichert sind in der Regel (je nach individueller Police):
•    Vertrags- und Schadensangelegenheiten rund um das Auto
•    Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
•    Strafverfahren bei fahrlässig begangenen Straftaten im Straßenverkehr
•    Vertretung bei Schadensersatz- und Schmerzenzgeldforderungen
•    Schadensersatz- und Schmerzenzgeldansprüchen gegenüber Dritten
•    Steuerstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden
•    Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Entzug der Fahrerlaubnis
Laut Stiftung Warentest zählt der Verkehrsrechtsschutz zu den sinnvollsten Rechtsschutzversicherungen überhaupt. In der Regel gilt der Verkehrsrechtsschutz auch im europäischen Ausland, in den EU-Mitgliedsstaaten und den Anrainerstaaten des Mittelmeers. Das macht vor allem Sinn, weil hier zusätzlich zu den üblichen Streitigkeiten noch Sprachbarrieren und die Entfernung der zuständigen Gerichtsbarkeiten zu überwinden sind. Allerdings ist darauf zu achten, dass die veranschlagten Deckungssummen im Ausland oftmals geringer ausfallen, als in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Preise des jeweiligen Rechtsschutzes errechnen sich aus der jeweiligen Deckungssumme, Anzahl und Alter der eingeschlossenen Personen und dem Leistungsumfang.

Automobilrecht

Das Automobilrecht umfasst umgangssprachlich sämtliche Bereiche, die mit dem Handel von Fahrzeugen in Zusammenhang stehen. Interessensvertreter sind in diesem Zusammenhang Auto Großhändler, Autohändler sowie private Auto An- und Verkäufer.
Dabei lassen sich im Bereich Automobilrecht folgende Schwerpunkte ausmachen:
•    Auto An- und Verkauf (Neufahrzeuge, Gebrauchtwagen)
•    Gutachten (z. B. bei Oldtimern, in Schadenfällen)
•    Autofinanzierung
•    Leasingverträge
•    Nichteinhaltung von Vertragsangelegenheiten (z. B. Lieferschwierigkeiten, Zahlungsverzug, Rücktrittswünsche eines Vertragspartners)
•    Festgestellt Mängel am Auto und in diesem Zusammenhang aufkommende Fragen zur Gewährleistung, Garantie und Nachbesserung
•    Rückabwicklung von Kaufverträgen
•    Autounfall mit den Schwerpunkten Sach- und Personenschäden sowie der Unfallabwicklung
•    Verkehrswidrigkeiten mit Bußgeldforderungen
•    Streitigkeiten bei Autoreparaturen, Kostenvoranschlägen, Gewährleistungsrechte des Kunden bei Reparaturmängeln oder durch die Reparatur erfolgte Schäden am KFZ
Geregelt ist das Automobilrecht in den Normen und Gesetzeserlässen des öffentlichen wie privaten Rechts. Vertreten wird es durch Fachanwälte für Verkehrsrecht, mit Nachweis einer in § 14d der Fachanwaltsordnung festgelegten Fortbildung, in den Bereichen Fahrerlaubnisrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Versicherungsrecht (Kaskoversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Personenversicherung),
kehrshaftungsrecht)

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