Bußgeldkatalog – Fakten und Zahlen

Bußgeldkatalog – Fakten und ZahlenDas Verhalten im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Zuwiderhandlungen gelten als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und werden, entsprechende ihrer Schwere, mit Verwarnungen, Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen geahndet. Um dies für den Bürger nachvollziehbar und einheitlich zu gestalten, wurde ein Bußgeldkatalog nebst Bußgeldkatalog Verordnung verfasst, indem einzelne Vergehen mit der hierfür vorgesehenen Maßnahme festgehalten wurden. Der Bußgeldkatalog ist eine bundeseinheitliche Verordnung mit folgenden Inhalten:

Bußgeldkatalog Zahlen und Fakten

Der korrekte Titel lautet „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im  Straßenverkehr“.

  • Eingangsformel
  • 1 Bußgeldkatalog
  • 2 Verwarnung
  • 3 Regelsätze
  • 4 Regelfahrverbot
  • 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • Schlussformel
  • Anhänge

Erstellt wird der Bußgeldkatalog, als Bundesrechtsverordnung, von der Legislative der Bundesrepublik Deutschland, auf der Grundlage der StVG §26a. Im Mai 2014 wurde der Bußgeldkatalog umfassend reformiert. Für Verkehrsverstöße die bereits vor diesem Stichtag begangen wurden und die mit Punkten in Flensburg geahndet wurden, gelten nun folgende Regelungen:

  • Alt 1 – 3 Punkte werden zu 1 Punkt gewandelt.
  • Alt 4 – 5 Punkte werden zu 2 Punkten gewandelt.
  • Alt 6 – 7 Punkte werden zu 3 Punkten gewandelt.
  • Alt 8 – 10 Punkte werden zu 4 Punkten gewandelt.
  • Alt 11 – 13 Punkte werden zu 5 Punkten gewandelt.
  • Alt 14 – 15 Punkte werden zu 6 Punkten gewandelt.
  • Alt 16 – 17 Punkte werden zu 7 Punkten gewandelt.
  • Alt 18 Punkte werden zu 8 Punkten gewandelt.

Alle Verstöße, die nach der Punktereform nicht mehr zu ahnden sind, werden automatisch gelöscht. Außerdem werden alle Verstöße gelöscht, welche keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen.

Abgelaufener  TÜV

Bei abgelaufenen TÜV-Hauptuntersuchungsterminen und / oder Abgasuntersuchungsterminen sind laut Bußgeldkatalog Geldstrafen vorgesehen. Diese variieren je nach Länge der Terminüberschreitung.

  • Bei Überziehung der HU zwischen 2 und 4 Monate 15 Euro.
  • Bei Überziehung der HU zwischen 4 und 8 Monaten 25 Euro.
  • Bei Überziehung der HU um mehr als 8 Monate 60 Euro.
  • Bei Überziehung der AU zwischen 2 und 4 Monaten 15 Euro.
  • Bei Überziehung der AU zwischen 4 und 8 Monaten 25 Euro.
  • Bei Überziehung der AU um mehr als 8 Monate 60 Euro.

Falsche Bereifung

Beim Fahren mit nicht witterungsbedingt angepassten Reifen (Winterreifen) werden Bußgelder mit nachfolgender Staffelung fällig:

  • Fahren ohne Winterreifen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Fahren ohne Winterreifen, mit Behinderung des Verkehrs 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Fahren ohne Winterreifen, mit nachfolgendem Unfall 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

Nichteinhaltung des Mindest – Abstand?

Die Punkteverhängung steht in Abhängigkeit zur gefahrenen Geschwindigkeit.

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km pro Stunde gilt folgende Regelung:

  • Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes 1 Punkt

 

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km pro Stunde gilt folgende Regelung:

  • Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes 2 Punkt

 

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 130 km pro Stunde gilt folgende Regelung:

  • Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes 2 Punkt

Erteilung eines Fahrverbotes

Fahrverbote werden erteilt bei:

  • Fahren nach dem Gebrauch von verbotenen Rauschmitteln
  • Fahren nach dem übermäßigen Gebrauch von legalen Rauschmitteln
  • Geschwindigkeitsübertretungen innerorts ab 31 km / Stunde, außer Orts ab 41 km / Stunde

Führerscheinentzug

Fahrverbote mit Führerscheinentzug variieren in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Verhängt wird ein Fahrverbot bei:

  • Geschwindigkeitsübertretungen von 41 km / Stunde außer Orts.
  • Geschwindigkeitsübertretungen von 31 km / Stunde innerorts.
  • Alkohol oder Drogenmissbrauch am Steuer.

Punkteverfall

Die Löschung bzw. der Verfall von Punkten steht in direkter Abhängigkeit zur Schwere des Vergehens. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung verfallen die registrierten Punkte nach zweieinhalb Jahren, fünf Jahren oder zehn Jahren. Das Kraftfahrtbundesamt erteilt hierzu, auf Anfrage, kostenlos Auskunft.

ierzu, auf Anfrage, kostenlos Auskunft.

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