Neuregelungen im Verkehrszentralregister
Gesetzestexte sind mitunter für den Laien schwer verständlich und unterliegen, wie alle Richtlinien, immer wieder Veränderungen und Anpassungen.
So wurden auch die Bestimmungen über das Verkehrszentralregister und das damit verbundene Punktesystem mehrfach verkündet und durch das fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, sowie die neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, mitsamt der Punktereform zum 01.05.2014 in aktuell geltendes Recht umgesetzt.
Bussgeldrechner
Diese Änderung und Reformierung hat dazu geführt, dass Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Verhängung von Bussgeldern und der Registrierung von Punkten im Zentralregister zum Teil verunsichert sind.
Erste Auskünfte können hierzu im Netz vorgehaltene Bussgeldrechner bieten. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass die so vorgehaltenen Bussgeldrechner lediglich der Orientierung dienen können.
In der Regel erfolgen sämtliche Berechnungen ohne Gewähr. Auch werden besondere und individuelle Umstände, wie beispielsweise eine noch geltende Probezeit, individuelle Vorvergehen, sowie weitere mit der Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang stehende mögliche Tatbestände, wie etwa entstandene Sachschäden und / oder Gefährdungen, bei einem im Netz vorgehaltenen Bussgeld-Rechner nicht berücksichtigt.
Bussgeldrechner als Orientierungshilfe
Dennoch kann der Bussgeld-Rechner eine erste Anlaufstelle zur Beantwortung möglicher Fragen sein. Etwa wenn es darum geht die Höhe des drohenden Bussgeldbescheids zu ermitteln oder etwa die Risiken und Chancen eines möglichen Widerspruchs, möglicherweise unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht abzuwägen. Der Bussgeldrechner dient ihnen hierbei als Orientierungshilfe und Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte.