Glossar Automobilrecht

Glossar Automobilrecht

Automobilrecht

Im Grunde genommen handelt es sich beim sogenannten Automobilrecht gar nicht um ein Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne, sondern um einen Sammelbegriff, unter dem eine Reihe von Rechtsgebieten zusammengefasst werden, die sich mit der Thematik der hiervon betroffenen Rechtsgebiete auseinandersetzt. Automobilrecht beschreibt im weitesten Sinne ein Arbeitsgebiet von Fachanwälten für Verkehrsrecht sowie ein vom Laien und im allgemeinen Sprachgebrauch wahrgenommenes Rechtsgebiet.

Thematische Schwerpunkte des Automobilrechts sind der Verkauf und Kauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge, Leasingfahrzeuge, KFZ Reparaturen, Verkehrsrecht und Recht im Straßenverkehr, Verkehrswidrigkeiten, Verkehrsverwaltung, Bußgeld und Bußgeldverfahren.

Rechtsbereiche des Automobilrechts umfassen:

  • Autokauf, Autoverkauf, Autohandel, Autoauktionen und Autoleasing.
    Insbesondere betrifft dies die Bereiche Kaufvertrag (Neuwagen, Gebrauchtwagen, PKW, LKW, Bus, Motorrad, Spezialfahrzeug, Oldtimer), Vertragsabwicklung (Automobilrecht), Rückabwicklungen von Kaufverträgen, Gewährleistungsrecht, Garantieleistungen, Autofinanzierung sowie festgestellte Mängel beim Autokauf, Nacherfüllung, Minderung, Anfechtung von Verträgen, Forderungseinzug, Durchsetzung der Abholung u. a.
  • Rechte und Pflichten der einzelnen Interessensgruppen und Vertragspartner, wie Autohändler, Großhändler, Autokäufer und Leasingpartner u. a.
  • Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.
    Autounfall, Schadensrecht bei Sach- und Personenschäden, Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung, Tötung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallabwicklung, Verkehrsrechtschutz, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Erwerbsschaden, Schmerzensgeldforderungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung u. a.
  • Bußgelder im In- und Ausland, Verwarnungen, Bußgeldstelle, Bußgeldkatalog und Bußgeldverfahren.
    Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Lenkzeit- und Ruheverstöße, Mautverstöße, Rotlichtverstöße, Falschparken, Alkohol oder Drogen am Steuer, Punkte im Fahreignungsregister u. a.
  • Das Verkehrsverwaltungsrecht.
    Verkehrsrecht (Ihr Recht im Straßenverkehr), Verkehrsunterricht, Fahrtenbuchauflage, Medizinisch psychologische Untersuchung, Entzug der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis u. a.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des Automobilrechts. Festgelegt wurde das Automobilrecht in den Gesetzesvorlagen des Bürgerlichen Rechts (Bürgerliches Gesetzbuch), im Handelsrecht, im Kauf- und Werksvertragsrecht, dem KFZ-Recht, dem Verkehrszivilrecht sowie einigen anderen.

Im gewerblichen Bereich können neben den bereits aufgeführten Rechtsgebieten weitere Rechtsbereiche hinzukommen. Relevant werden in diesem Zusammenhang insbesondere das Vertragshändlerrecht, das Handelsrecht, das Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht, bis hin zum EU-Gemeinschaftsrecht.

Die einzelnen Arbeitsbereiche eines Fachanwalts für Verkehrsrecht gliedern sich in die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Recht im Straßenverkehr, Bußgeld und Co und Automobil Vertragsrecht.

Fachanwälte für Verkehrsrechtschutz vertreten die Rechte ihrer Mandanten daher in den folgenden Bereichen:

  • Fahrerlaubnisrecht (Erteilung der Fahrerlaubnis, vorübergehender oder dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Führerschein)
  • Versicherungsrecht (Kraftfahrzeugversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung)
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld, Bußgeldstelle, Bußgeldkatalog, Bußgeldverfahren, Punkte für Ordnungswidrigkeiten)
  • Verkehrszivilrecht (Verkehrsvertrags- und Verkehrshaftungsrecht)

 

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht als Rechtsnormenbereich ist äußerst komplex. Zentrales Anliegen ist die regelgerechte Ortsveränderung von Personen und Gütern.

Aufgrund der Komplexität verschiedenster Interessen und Interessensvertretern fließen im Verkehrsrecht Normen und Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Das Verkehrsrecht gliedert sich in das private Verkehrsrecht, mit Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht sowie in das öffentliche Verkehrsrecht, mit Verkehrsverwaltungsrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht.

Zum Verkehrsrecht sind sämtliche Normen, Regeln und gesetzlich formulierten Vorschriften zu rechnen, die einen reibungslosen Verkehr (Ortsveränderung von Personen und Gütern) gewährleisten. Geregelt und festgelegt wird das Verkehrsrecht durch die Bereiche der Verkehrspolitik, die auch für eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur Sorge zu tragen haben. Somit ist das Verkehrsrecht, mittels Gesetzesbeschluss, für alle Bürger und Institutionen gleichermaßen bindend. Verstöße werden geahndet und bestraft. Die verkehrsrechtlichen Festlegungen dienen somit gleichermaßen der Orientierung, der Prävention, wie auch dem Schutz des Einzelnen vor Willkür, Betrug und Übervorteilung.

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtschutz umfasst die Wahrung und Sicherstellung der durch das Verkehrsrecht geregelten Normen und Vorschriften. Laut Stiftung Warentest zählt die Verkehrsrechtsschutzversicherung zu den sinnvollsten Versicherungen überhaupt. Sinnvoll vor allem deshalb, weil es gerade im Verkehrsrecht oftmals zu Interessenskollisionen ungleicher Interessensvertreter kommt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Privatperson mit einer Versicherung um das Recht auf Schadenregulierung kämpfen muss oder aber bei einem Automobilhersteller Regressansprüche geltend zu machen sind.

Die Tarife einer Rechtsschutzversicherung berechnen sich u. a. aus den folgenden Größen:

  • Versicherte Personen (Einzel- oder Familientarif, erweiterter Personenschutz)
  • Versicherte Fahrzeuge (ein oder mehrere Fahrzeuge)
  • Alter der versicherten Personen

Versichert sind in der Regel (je nach individueller Police):

  • Vertrags- und Schadensangelegenheiten rund um das Auto
  • Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
  • Strafverfahren bei fahrlässig begangenen Straftaten im Straßenverkehr
  • Vertretung bei Schadensersatz- und Schmerzenzgeldforderungen
  • Schadensersatz- und Schmerzenzgeldansprüchen gegenüber Dritten
  • Steuerstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden
  • Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Entzug der Fahrerlaubnis

Die Preise des jeweiligen Rechtsschutzes errechnen sich aus der jeweiligen Deckungssumme, Anzahl und Alter der eingeschlossenen Personen und dem Leistungsumfang.

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