Anwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für VerkehrsrechtRechtsanwälte für Verkehrsrecht (Anwalt für Verkehrsrecht) haben sich auf das Große Gebiet des als umgangssprachlich weiter verbreiteten Automobilrecht spezialisiert. Dieses wurde in den Gesetzesvorlagen des Bürgerlichen Rechts (Bürgerliches Gesetzbuch), im Handelsrecht, im Kauf- und Werksvertragsrecht, dem KFZ-Recht, dem Verkehrszivilrecht sowie einigen anderen Rechtsbereichen festgelegt. Auch im gewerblichen Bereich können neben den bereits aufgeführten Rechtsgebieten weitere Rechtsbereiche hinzukommen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Vertragshändlerrecht, das Handelsrecht, das Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht, bis hin zum EU-Gemeinschaftsrecht zu nennen.

Die einzelnen Arbeitsbereiche gliedern sich hierbei in die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Recht im Straßenverkehr, Bußgeld und Co und Automobil Vertragsrecht.

Schwerpunkte des Automobilrechts

Der Bereich Automobilrecht umfasst vor allem dieim Folgenden aufgeführten Schwerpunkten:

  • Das Thema Autokauf, Autoverkauf, Autohandel, Autoauktionen und Autoleasing.
    Insbesondere betrifft dies die Bereiche Kaufvertrag (Neuwagen, Gebrauchtwagen, PKW, LKW, Bus, Motorrad, Spezialfahrzeug, Oldtimer), Vertragsabwicklung (Automobilrecht), Rückabwicklungen von Kaufverträgen, Gewährleistungsrecht, Garantieleistungen, Autofinanzierung sowie festgestellte Mängel beim Autokauf, Nacherfüllung, Minderung, Anfechtung von Verträgen, Forderungseinzug, Durchsetzung der Abholung u. a.
  • Die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der einzelnen Interessensgruppen und Vertragspartner, wie Autohändler, Großhändler, Autokäufer und Leasingpartner u. a.
  • Das Thema Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.
    Autounfall, Schadensrecht bei Sach- und Personenschäden, Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung, Tötung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallabwicklung, Verkehrsrechtschutz, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Erwerbsschaden, Schmerzensgeldforderungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung u. a.
  • Bußgelder im In- und Ausland, Verwarnungen, Bußgeldstelle, Bußgeldkatalog und Bußgeldverfahren.
    Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Lenkzeit- und Ruheverstöße, Mautverstöße, Rotlichtverstöße, Falschparken, Alkohol oder Drogen am Steuer, Punkte im Fahreignungsregister u. a.
  • Das Thema Verkehrsverwaltungsrecht.
    Verkehrsrecht (Ihr Recht im Straßenverkehr), Verkehrsunterricht, Fahrtenbuchauflage, Medizinisch psychologische Untersuchung, Entzug der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis u. a.

Schwerpunkte des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht, als sehr komplexer Rechtsnormenbereich, regelt die ordnungsgemäße Ortsveränderung von Personen und Gütern, oder kurz formuliert den Verkehr.

Aufgrund der Komplexität verschiedenster Interessen und Interessensvertretern fließen im Verkehrsrecht Normen und Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Dabei zählen zum privaten Verkehrsrecht die Bereiche Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht. Zum öffentlichen Verkehrsrecht die Bereiche Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsbußgeldrecht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begrifflichkeiten Verkehrsrecht, Verkehrsrechtsschutz und Automobilrecht durchgesetzt.

Zum Verkehrsrecht zählt man sämtliche Normen, Regeln und gesetzlich formulierten Vorschriften, die einen reibungslosen Verkehr (Ortsveränderung von Personen und Gütern) gewährleisten. Die Festlegung der im Verkehrsrecht vorgehaltenen Normen erfolgt durch die Verkehrspolitik, die auch für eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur Sorge zu tragen hat. Das Verkehrsrecht wird mittels Gesetzesbeschluss erlassen und ist somit für alle Bürger und Institutionen gleichermaßen bindend. Verstöße jedweder Art werden geahndet und in Folge entsprechend ihrer Schwere geahndet. Dieses Vorgehen dient gleichermaßen der Orientierung, der Prävention gegen Verstöße jeder Art, wie auch dem Schutz des Einzelnen vor Willkür, Betrug und Übervorteilung.

Fachanwälte für Verkehrsrechtschutz vertreten Ihre Rechte daher in zum Beispiel in den folgenden Bereichen:

  • Fahrerlaubnisrecht (Erteilung der Fahrerlaubnis, vorübergehender oder dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Führerschein)
  • Versicherungsrecht (Kraftfahrzeugversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung)
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld, Bußgeldstelle, Bußgeldkatalog, Bußgeldverfahren, Punkte für Ordnungswidrigkeiten)
  • Verkehrszivilrecht (Verkehrsvertrags- und Verkehrshaftungsrecht)

 

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