Das Recht im Straßenverkehr wird durch das Verkehrsrecht geregelt. Hierbei handelt es sich um einen äußerst komplexen Rechtsnormenbereich, dessen zentrales Anliegen die regelgerechte Ortsveränderung von Personen und Gütern, oder umgangssprachlich kurz formuliert, den Verkehr regelt.
Aufgrund der schier unübersichtlichen Komplexität verschiedenster Interessen und Interessensvertretungen fließen im Verkehrsrecht Normen und Vorschriften sowohl des öffentlichen Rechts, wie auch des Privatrechts zusammen. Die beiden Bereiche Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht sind dabei dem privaten Verkehrsrecht zuzuordnen, während die drei Bereiche Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsbußgeldrecht dem öffentlichen Verkehrsrecht zuzuordnen sind.
Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich überwiegend die Begrifflichkeiten Verkehrsrecht, Verkehrsrechtsschutz, Automobilrecht oder eben das Recht im Straßenverkehr durchgesetzt.
Verkehrsrecht
Wie bereits erläutert regelt das Verkehrsrecht das Recht im Straßenverkehr. Hierunter fasst man sämtliche Normen, Regeln und gesetzlich formulierte Vorschriften zusammen, die einen reibungslosen Verkehr gewährleisten. Dabei bezieht sich der Begriff „Verkehr“ auf die störfreie Ortsveränderung von Gütern und / oder Personen.
Übergeordnet geregelt und festgelegt wird das Recht im Straßenverkehr durch die Verkehrspolitik, die auch für eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur Sorge zu tragen hat.
Die Verordnungen und Beschlüsse des Verkehrsrechts werden mittels Gesetzesbeschluss erlassen und sind somit für alle Bürger, Institutionen und Verkehrsteilnehmer jedweder Art gleichermaßen bindend. Zuwiderhandlungen gelten als Verstoß gegen das geltende Verkehrsrecht und können somit geahndet und bestraft werden.
Somit wird sichergestellt, dass das Recht im Straßenverkehr nachhaltig gesichert wird. Es dient allen Verkehrsteilnehmern sowohl der Orientierung, als auch der Prävention und nachhaltigen Intervention.
Fachanwälte für Verkehrsrechtschutz
Hochspezialisierte Fachanwälte für Verkehrsrechtsschutz haben sich auf den Bereich „Recht im Straßenverkehr“ spezialisiert und vertreten kompetent Ihre Rechte in den nachfolgenden Bereichen:
- Rund um das Thema Fahrerlaubnisrecht.
Hierunter fallen die Erteilung der Fahrerlaubnis, der drohende vorübergehende oder dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis, die Folgen von Fahren ohne aktuelle Fahrerlaubnis sowie die Folgen von Fahren ohne Führerschein. - Rund um das Thema Versicherungsrecht.
Zum Versicherungsrecht werden gezählt das Kraftfahrzeugversicherungsrecht, das Kaskoversicherungsrecht und das Personenversicherungsrecht. - Rund um das Thema Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Hierunter fallen Bußgelder, die Bußgeldstelle, der Bußgeldkatalog, das Bußgeldverfahren sowie Punkte für Ordnungswidrigkeiten. - Rund um das Thema Verkehrszivilrecht.
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet das Verkehrsvertrags- und Verkehrshaftungsrecht.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die laut Stiftung Warentest zu den sinnvollsten Versicherungen überhaupt zählt. Sie sichert bei Unstimmigkeiten und Rechtsstreiten nachhaltig die Wahrnehmung ihrer Interessen als Verkehrsteilnehmer. Je nach abgeschlossenem Tarif umfasst die Rechtsschutzversicherung den Vertretungs- und Haftungsschutz für Sie persönlich und das von Ihnen genutzte Fahrzeug oder aber ist auf weitere Personen und deren genutzte Fahrzeuge ausgeweitet.
Angesichts der zunehmenden Zahlen verkehrsbedingter und unfallbedingter Streitigkeiten kommt dieser Rechtsschutzversicherung daher ein ganz besonderer Stellenwert zu. Vor Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten Sie sich allerdings ein paar Fragen beantworten, um den für Sie passenden Tarif auszuwählen:
- Wie viele Fahrzeuge sollen versichert werden?
- Wie viele Personen sollen mitversichert werden?
- Wie hoch soll die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sein?
Wichtig ist außerdem zu wissen, dass manche Risiken auch durch eine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden. Hierzu zählen:
- Ausgewählte Verfahrensarten
- Bußgelder
- Vorsätzlichkeiten
- Widrigkeiten deren Beginn vor Vertragsabschluss lagen
Die Kosten für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung variieren je nach Anbieter und gewähltem Tarif.