Bußgeldkatalog

BußgeldkatalogDer Bußgeldkatalog bzw. die Bußgelkatalog-Verordnung (BkatV) regelt einheitlich und bundesweit die Höhe eines zu verhängenden Bußgeldes sowie die Frage für welche Verkehrswidrigkeit welches Bußgeld zu zahlen ist.

Bei einem Bußgeld unter 55,- Euro werden keine weiteren Punkte verhängt. Ab einem Bußgeld von 60,- Euro und mehr werden in der sogenannten „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg zusätzlich Punkte verhängt, die beim Erreichen von acht Punkten weitere Strafen in Form eines Führerscheinentzuges, unterschiedlicher Dauer, nach sich ziehen.

Bußgeld

Berechtigt zur Verhängung eines Bußgeldes ist die Polizei oder die allgemeine Verkehrsüberwachung. Diese verhängen in der Regel dann ein Bußgeld, wenn es zur Feststellung sogenannter geringfügiger Ordnungswidrigkeiten kommt. Unterschieden wird dabei zwischen der kostenpflichtigen Verwarnung (bis 55,- Euro) und einem durch ein Bußgeldverfahren erhobenes Bußgeld, bei einem nicht unerheblichen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht vorliegen muss oder es zu wiederholten geringfügigen Verwarnungen gekommen ist, die nicht die gewünschte Verhaltensänderung erzielt haben.

Die kostenpflichtige Verwarnung (bis 55,- Euro) wird mit der Anerkennung bzw. der Zahlung durch den so Verwarnten wirksam. Reagiert dieser in einer festgelegten Frist nicht auf diese Verwarnung oder handelt es sich um eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit, kommt es im weiteren Verlauf zur Einleitung eines kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens.

Bussgelder sind demnach Teil eines, durch die Gesetzgebung erschaffenen, mehrstufigen Sanktionssystems, welches Verkehrsteilnehmer auf Verstöße gegen bestehende Rechtsnormen und Gesetzte hinweisen, bzw. in Form ihrer Abschreckung präventiv wirken sollen.

Bußgelder bilden dabei als Ermahnung die erste Stufe dieses Sankstionssysthems. Weitere Stufen sind Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg, der zeitlich begrenzte oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zum Freiheitsentzug.

Bußgeldstelle

Ämter, die mit der Bearbeitung kostenpflichtiger verkehrswidriger Angelegenheiten beauftragt sind, werden als Bußgeldstelle bezeichnet. Differenziert wird in Bußgeldstellen der Städte und die Ämter für Verkehrsüberwachung.

Bußgeldrechner

Im Mai 2014 wurde der Bußgeldkatalog weitreichend reformiert. Seit diesem Zeitpunkt werden deutlich weniger Punkte verhängt (je nach Verkehrsverstoß, nur noch zwischen einem und drei Punkten).

Grob lässt sich folgende Regelung festhalten:

  • Bei Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Fahrverbot und / oder Straftaten 2 Punkte.
  • Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.

Im Netz werden zahlreiche Bußgeldrechner vorgehalten, die durch Eingabe der jeweiligen Verkehrswidrigkeit die entsprechend zu erwartende Punktevergabe analysiert.

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid gilt als ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren, welches in Folge eines nicht unerheblichen Verstoßes gegen das geltende Verkehrsrecht eingeleitet wird. Die Gebühren des Bußgeldbescheides werden dabei auf die Gebühren für den jeweiligen Verstoßes aufaddiert.

Die Gebühren für einzelne Verkehrswidrigkeiten sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen und können mithilfe des Bußgeldrechners berechnet werden. Die Gebühren für den Bußgeldbescheid selbst sind im § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt und betragen laut Gesetzesbeschluss mindestens 25,- Euro und maximal 7.500,- Euro.

Bußgeld im Ausland

Auch im Ausland verhängte Bußgelder müssen laut EU-Recht bezahlt werden. Verkehrsteilnehmer, die im Ausland unterwegs sind, unterliegen dem dortigen Verkehrsrecht.

Laut EU-Abkommen droht die Vollstreckungspflicht ab einer Geldbuße von 70,- Euro auch in Deutschland. Zu beachten ist, dass hierzu jedoch auch die jeweiligen Gebühren für den Bußgeldbescheid zu rechnen sind.  Um weitere und empfindlich höhere Geldstrafen oder sogar Haftstrafen zu vermeiden, ist es daher ratsam, im Ausland erhobene Bußgelder schnellstmöglich zu bezahlen.

Seit 2013 erhalten die zuständigen außerdeutschen Behörden zudem uneingeschränkten Zugriff auf die Daten eines Fahrzeughalters.

Manche Länder gewähren bei Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist sogar Rabatte auf die verhängten Bußgelder.  So z. B. Frankreich, Belgien, Griechenland, Slowenien und die Türkei.

50 % Rabatt gewähren Großbritannieninnerhalb von 14 Tagen, Spanien innerhalb von 20 Tagen und Italien, wo sich im Umkehrschluss das Bußgeld nach 60 Tagen verdoppelt.

Anders verhält es sich bei Fahrverboten, die nur im jeweiligen Land gelten, sowie bei Punkten, die auch nicht länderübergreife

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