Glossar Bußgeld

Glossar Bußgeld

Bußgeld

Bei einem Bußgeld handelt es sich um ein Straf- oder Verwarnungsgeld, welches durch die Polizei oder die allgemeine Verkehrsüberwachung, bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit erhoben wird. Unterschieden wird zwischen einer kostenpflichtigen Verwarnung (bis 55,- Euro) und einem durch ein Bußgeldverfahren erhobenen Bußgeld. Das durch ein Bußgeldverfahren erhobene Bußgeld wird erst bei einem nicht unerheblichen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht oder bei wiederholten geringfügigen Verwarnungen, die nicht die gewünschte Verhaltensänderung erzielt haben, erteilt.

Bussgelder sind Teil eines, durch die Gesetzgebung erschaffenen, mehrstufigen Sanktionssystems, welches Verkehrsteilnehmer auf Verstöße gegen bestehende Rechtsnormen und Gesetzte hinweisen, bzw. solche verhindern soll. Dabei bilden die Bußgelder die erste Stufe dieses Sanktionssystems. Weitere Stufen sind Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg, der zeitlich begrenzte oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zum Freiheitsentzug.

Bußgeld im Ausland

Auch im Ausland verhangene Bußgelder müssen in jedem Fall gezahlt werden, da Verkehrsteilnehmer, die im Ausland unterwegs sind dem dortigen Verkehrsrecht unterliegen.

Laut EU-Abkommen droht die Vollstreckungspflicht ab einer Geldbuße von 70,- Euro auch in Deutschland. Zu beachten ist, dass auch die jeweiligen Gebühren für den Bußgeldbescheid zu rechnen sind.  Es ist daher ratsam, im Ausland erhobene Bußgelder schnellstmöglich zu begleichen.

Seit 2013 erhalten die zuständigen Behörden zudem uneingeschränkten Zugriff auf die Daten eines Fahrzeughalters. Einige Länder gewähren bei Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist sogar Rabatte auf die verhängten Bußgelder.  So z. B. Frankreich, Belgien, Griechenland, Slowenien und die Türkei.

Keine länderübergreifenden Regelungen gibt es bei Fahrverboten, die nur im jeweiligen Land gelten, sowie bei Punkten, die auch nicht länderübergreifend registriert werden.

Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid ist ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren, welches in Folge eines nicht unerheblichen Verstoßes gegen das geltende Verkehrsrecht eingeleitet wird. Die Gebühren der jeweiligen Verkehrswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Die Gebühren für den Bußgeldbescheid selbst sind im § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt und betragen laut Gesetzesbeschluss mindestens 25,- Euro bis maximal 7.500,- Euro.

Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) ist eine Liste, indem die Höhe der jeweiligen Bußgelder für ein bestimmtes Verkehrsvergehen festgelegt wurden. Bei einem Bußgeld oder auch Verwarnungsgeld von bis zu 55,- Euro sind keine Punkte in der sogenannten „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg zu befürchten. Ab einem Bußgeld von 60,- Euro und mehr gibt es zusätzlich Punkte, die in der „Verkehrssünderkartei“ bzw. im Fahreignungsregister Flensburg festgehalten werden. Beim Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister kommt es zum Führerscheinentzug.

Bußgeldrechner

Der Bußgeldrechner analysiert und errechnet durch die Eingabe der jeweiligen Verkehrswidrigkeit die entsprechend zu erwartende Punktevergabe.

Nach der Bußgeldkatalog Reform, im Mai 2014, werden je nach Verkehrsverstoß, nur noch zwischen einem und drei Punkten vergeben.

Grob lässt sich folgende Regelung festhalten:

  • Bei Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Fahrverbot und / oder Straftaten 2 Punkte.
  • Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.

Bußgeldstelle

Ämter, die mit der Bearbeitung kostenpflichtiger verkehrswidriger Angelegenheiten beauftragt sind. Angesiedelt sind die Bußgeldstellen in den Städten und den Ämtern für Verkehrsüberwachung.

 

 

 

 

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