Bussgeldbescheid

Bussgeldbescheid

Rechtskräftigkeit Bussgeldbescheid

Ein rechtskräftiger Bussgeldbescheid wird in Anlehnung an eine Anklage oder einem Strafbefehl von der zuständigen Veraltungsbehörde erlassen. Als Verwaltungsakt schließt der Bussgeldbescheid ein Verwaltungsverfahren ab und muss bestimmte (rechtlich festgelegte) Kriterien erfüllen.

Informationsgehalt Bussgeldbescheid

Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Abgrenzungsfunktion oder auch die Informationsfunktion. Unter Abgrenzungsfunktion versteht man, dass eine Verwechslung mit anderen Taten oder Personen zweifelsfrei ausgeschlossen sein muss. Die Informationsfunktion ist dann erfüllt, wenn der Bussgeldbescheid selbst so abgefasst ist, dass jeder Bürger – auch ohne Akteneinsicht oder Berufung eines entsprechenden Rechtsbeistands, in der Lage ist, den Vorwurf und die Ahndung des Tatbestandes zu verstehen. Damit grenzt der gleichermaßen Bussgeldbescheid den Gegenstand des Bussgeldverfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Sicht ein.

Einspruch Bußgeldbescheid

Im Falle eines Einspruchs durch den somit Beschuldigten grenzt der Bußgeldbescheid automatisch den Verfahrensgegenstand ein und dient daher ebenso als Verfahrensgrundlage. In derselben Weise wirkt er durch seine Informationsfunktion dem Tatbestand der Verjährung entgegen. Der Einspruch selbst muss unter der gesetzlich festgelegten Fristwahrung erfolgen und dient als Überleitung von dem bis zu diesem Zeitpunkt vollzogenen Verwaltungsverfahren in ein gerichtliches Verfahren.

Bei diesem gerichtlichen Verfahren kommt es jedoch ausschließlich zur Überprüfung der Tat, die dem jeweils Betroffenen vorgeworfen wird. Eine Überprüfung hinsichtlich der Richtigkeit des Bußgeldbescheids erfolgt nicht.

Der ordnungsgemäße Erlass des Bußgeldbescheids ist allerdings dann gegeben, wenn dieser die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit vom Verwaltungsgericht als erwiesen betrachtet wird, der Bußgeldbescheid vollinhaltlich erlassen wurde und dem so Beschuldigten schriftlich zugestellt wurde.

Inhalte Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid beinhaltet unter anderem die Angaben zur Person des Betroffenen und eventuelle Nebenbeteiligter, den zur Last gelegten Tatbestand, den Kostenentscheid und einige weitere Details, die im § 66 des OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) festgelegt wurden.

 

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