FAQ zu Bußgeld und Bußgeldkatalog

FAQ zu Bußgeld und BußgeldkatalogBußgeldkatalog – was ist das?

Das Verhalten im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Eine Zuwiderhandlung gegen die dort festgehaltenen Regelungen gilt als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und wird entsprechende ihrer Schwere geahndet. Um auch dies nachvollziehbar und einheitlich zu gestalten, gibt es einen sogenannten Bußgeldkatalog oder eine Anlage, die als Bußgeldkatalog Verordnung bezeichnet wird. Diese enthält Vorschriften zur Ahndung von Regelverstößen und Ordnungswidrigkeiten, die von einer einfachen Verwarnung, über die Erteilung von Geldbußen, bis hin zur Erteilung eines vorübergehenden oder dauerhaften Fahrverbotes reichen. Der Bußgeldkatalog ist eine bundeseinheitliche Verordnung.

Was beinhaltet der Bußgeldkatalog 2016?

Der Bußgeldkatalog 2016 ist ein gesetzlich festgeschriebenes Regelwerk mit folgenden Inhalten:

Der korrekte Titel lautet „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im  Straßenverkehr“.

  • Eingangsformel
  • 1 Bußgeldkatalog
  • 2 Verwarnung
  • 3 Regelsätze
  • 4 Regelfahrverbot
  • 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • Schlussformel
  • Anhänge

Was beinhaltet der Bußgeldkatalog der Schweiz?

Grundsätzlich werden Ordnungswidrigkeiten in der Schweiz schärfer geahndet als in der Bundesrepublik Deutschland.

So gelten bei Geschwindigkeitsübertretungen, innerhalb von geschlossenen Ortschaften, folgende Regelungen:

  • 1 – 5 km / Stunde 40 CHF
  • 6 – 10 km / Stunde 120 CHF
  • 11 – 15 km / Stunde 250 CHF
  • 16 – 20 km / Stunde Bußgeld mit Verwarnung
  • 21 – 25 km / Stunde Bußgeld mit Fahrverbot von mindestens 1 Monat
  • Über 25 km / Stunde Bußgeld mit Fahrverbot von mindestens 3 Monaten, plus Eintrag ins Strafregister
  • Ab 50 km / Stunde Vorliegen der Straftat „Rasen“, Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, plus Führerscheinentzug

Für Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb von geschlossenen Ortschaften gelten folgende Regelungen:

  • 1 – 5 km / Stunde 40 CHF
  • 6 – 10 km / Stunde 100 CHF
  • 11 – 15 km / Stunde 160 CHF
  • 16 – 20 km / Stunde 240 CHF
  • 21 – 25 km / Stunde Bußgeld mit Verwarnung
  • 26 – 29 km / Stunde Bußgeld mit Fahrverbot von mindestens 1 Monat
  • Über 30 km / Stunde Bußgeld mit Fahrverbot von mindestens 3 Monaten
  • Ab 60 km / Stunde Vorliegen der Straftat „Rasen“, Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, plus Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang

Bei Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen gelten folgende Regelungen:

  • 1 – 5 km / Stunde 20 CHF
  • 6 – 10 km / Stunde 60 CHF
  • 11 – 15 km / Stunde 120 CHF
  • 16 – 20 km / Stunde 180 CHF
  • 21 – 25 km / Stunde 260 CHF
  • 26 – 29 km / Stunde Bußgeld mit Verwarnung
  • 30 – 34 km / Stunde Bußgeld mit Fahrverbot von mindestens 1 Monat.
  • Über 35 km / Stunde Bußgeld mit Fahrverbot von mindestens 3 Monaten.
  • Ab 80 km / Stunde Vorliegen der Straftat „Rasen“, Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, plus Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang

Wo finde ich den Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog ist in Auszügen im Netz zu finden, es gibt ihn in Printversionen sowie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Wer erstellt den Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog wird als Bundesrechtsverordnung von der Legislative der Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der StVG §26a erlassen.

Bußgeldkatalog – wie viele Punkte erhalte ich bei Nichteinhaltung des Mindest – Abstand?

Die Punkteverhängung steht in Abhängigkeit zur gefahrenen Geschwindigkeit.

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km pro Stunde gilt folgende Regelung:

  • Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes 1 Punkt

 

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km pro Stunde gilt folgende Regelung:

  • Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes 2 Punkt

 

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 130 km pro Stunde gilt folgende Regelung:

  • Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes 1 Punkt
  • Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes 2 Punkt
  • Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes 2 Punkt

Bußgeldkatalog – wann verfallen die Punkte?

Je nach Schwere der Zuwiderhandlung verfallen die registrierten Punkte nach zweieinhalb Jahren, nach fünf Jahren oder nach zehn Jahren. Das Kraftfahrtbundesamt erteilt ihnen hierzu, auf Anfrage, jederzeit kostenlos Auskunft.

Bußgeldkatalog – Löschung der Punkte

Wann Ihre Punkte gelöscht werden hängt von der Schwere der Zuwiderhandlung ab und kann beim Kraftfahrtbundesamt jederzeit kostenfrei abgefragt werden.

Bußgeldkatalog – ab wann muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Fahrverbote werden in der Regel als erzieherische Maßnahme verhängt, wenn folgende Tatbestände vorliegen:

  • Fahren nach dem Gebrauch von verbotenen Rauschmitteln
  • Fahren nach dem übermäßigen Gebrauch von legalen Rauschmitteln
  • Geschwindigkeitsübertretungen innerorts ab 31 km / Stunde, außer Orts ab 41 km / Stunde

Bußgeldkatalog – wann ist der Führerschein weg?

Neben Geld- oder Haftstrafen ist das Fahrverbot eine gängige disziplinarische Methode, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden.

Fahrverbote variieren in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Verhängt wird ein Fahrverbot bei:

  • Geschwindigkeitsübertretungen von 41 km / Stunde außer Orts.
  • Geschwindigkeitsübertretungen von 31 km / Stunde innerorts.
  • Alkohol oder Drogenmissbrauch am Steuer.

Bußgeldkatalog – wie lange bleiben die Punkte gespeichert?

Wie lange die Punkte im Einzelnen gespeichert bleiben hängt von der Schwere der Regelwidrigkeit ab und kann beim Kraftfahrtbundesamt kostenfrei erfragt werden.

Bußgeldkatalog – wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?

Die in Flensburg gespeicherten Punkte sind über das Kraftfahrtbundesamt jederzeit kostenfrei zu erfragen.

Bußgeldkatalog – was hat sich geändert?

  • Ordnungswidrigkeiten, die keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen werden, nicht mehr mit Punkten geahndet. Dafür wurden solche Vergehen allerdings mit höheren Geldbußen belegt.
  • Die neue Anzahl an möglichen Punkten beträgt nur noch 8 Punkte.
  • Anpassung des Bußgeldkatalogs an das Fahreignungsregister.

 

Bußgeldkatlog – was bedeutet „mit Gefährdung“?

Unter einer „Gefährdung“ versteht man eine potenzielle Gefahrenquelle, aus der heraus Personen- oder Sachschäden entstehen können. Der Begriff der Gefährdung wird in § 315 c des Strafgesetzbuches erläutert. Hierin heißt es:

„(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder (2) grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, an Fußgängerüberwegen falsch fährt, an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält, auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar. Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Neuer Bußgeldkatalog – was passiert mit den alten Punkten?

Wer vor dem 01.05.2014 bereits Verkehrsverstöße begangen hat, die mit Punkten in Flensburg geahndet wurde, für den gelten mit der Reform folgende Regelungen:

  • Alt 1 – 3 Punkte werden zu 1 Punkt gewandelt.
  • Alt 4 – 5 Punkte werden zu 2 Punkten gewandelt.
  • Alt 6 – 7 Punkte werden zu 3 Punkten gewandelt.
  • Alt 8 – 10 Punkte werden zu 4 Punkten gewandelt.
  • Alt 11 – 13 Punkte werden zu 5 Punkten gewandelt.
  • Alt 14 – 15 Punkte werden zu 6 Punkten gewandelt.
  • Alt 16 – 17 Punkte werden zu 7 Punkten gewandelt.
  • Alt 18 Punkte werden zu 8 Punkten gewandelt.

Alle Verstöße, die nach der Punktereform nicht mehr zu ahnden sind, werden automatisch gelöscht. Außerdem werden alle Verstöße gelöscht, welche keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen.

Wo finde ich den Bußgeldrechner?

Im Netz werden unter dem Stichwort „Bußgeldrechner“ eine Vielzahl von Seiten vorgehalten, bei denen eine solcher Rechner zu finden ist.

Muss ich ein Bußgeld immer bezahlen?

Wenn der Bußgeldbescheid berechtigt ist, muss dieser auch bezahlt werden. Aber auch Behörden machen Fehler und daher ist es sinnvoll, den erhobenen Vorwurf zu prüfen und den Sachverhalt zu rekonstruieren. Kommen Ihnen Zweifel an der Richtigkeit des erhobenen Vorwurfs, lohnt es sich auf jeden Fall Einspruch einzulegen.

Warum fällt bei einem Unfall ein Bußgeld an?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Unfall nur dann zustande kommt, wenn mindestens einer der Beteiligten gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Das heißt, es kommt zur Klärung der Schuldfrage.

Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung führt immer mindestens zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Bei Vorliegen einer Straftat zusätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Warum muss ich für einen Bußgeldbescheid Gebühren bezahlen?

Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, bei dem eine Behörde, bzw. deren Bedienstete tätig werden. Das bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid behördliche Kosten verursacht. Diese müssen zu einem Teil vom Delinquenten, in Form einer zusätzlich erhobenen Gebühr mitgetragen werden.

Warum gibt es eine Anhörung im Bußgeldverfahren?

Auch Behörden machen Fahler. Aus diesem Grund muss jeder Sachverhalt, der zu einer Ahndung führt vorher ausreichend aufgeklärt und auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft werden. Hierzu dient u. a. die Anhörung, bei der dem Beschuldigten das Recht eingeräumt wird, sich zu dem ihm vorgeworfenen Tatbestand zu äußern.

Behördenwillkür und –fehler sollen hiermit minimiert bzw. vermieden werden.

Wann ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Ein Bußgeld bescheid ist dann rechtskräftig, wenn er angenommen wird, d. h. wenn der Beschuldigte das Bußgeld zahlt. Die zweite Möglichkeit einer Rechtskräftigkeit ist die Tatsache, dass die Verjährungsfrist von drei Monaten verstrichen ist und innerhalb dieser Zeit vom Beschuldigten keine Rechtsmittel eingelegt wurden, d. h. kein Widerspruch eingelegt wurde.

Wann bekomme ich einen Bußgeldbescheid nachdem ich geblitzt wurde?

In der Regel erhält man den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten. Gerechnet wird ab dem Tag nach der Tat. Verlängern kann sich diese Frist allerdings durch eine Anhörung.

In diesem Fall erhalten Sie also Ihren Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Tag, nachdem Sie geblitzt wurde.

Wie lange muss ich auf einen Bußgeldbescheid warten?

In der Regel wird ein Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten zugestellt, da er ansonsten zu verjähren droht. Allerdings gibt es auch zu dieser Regel Ausnahmen, wie etwa bei Zustellung eines Anhörungsbogens oder bei umfangreichen Sachverhalten, die zunächst hinsichtlich ihrer Eindeutigkeit geklärt werden müssen.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheids?

Nach einer festgestellten Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung muss ein Bußgeldbescheid in der Regel innerhalb einer Frist von drei Monaten zugestellt werden, um den zu verjähren.  Allerdings gibt es Ausnahmen dieser Verjährungsfrist, etwa bei Zustellung eines Anhörungsbogen.

Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen! – Was tun?

In der Regel läuft ein Bußgeldverfahren in folgenden Schritten ab:

  • Regelverstoß
  • Ermittlung durch die Behörde
  • Zustellung des Bußgeldbescheides mit Möglichkeit der Anhörung des Beschuldigten
  • Zahlung oder Einspruch des Beschuldigten

Wird Einspruch eingelegt, so kommt es zur Auseinandersetzung zwischen Behörde und Beschuldigten, zwecks Klärung des Sachverhaltes. Dies kann bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung fortgeführt werden.

Was mache ich mit dem Anhörungsbogen des Bußgeldbescheids?

Mit dem Anhörungsbogen hat der Beschuldigte die Möglichkeit zum vorgeworfenen Verkehrsdelikt Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit sollte man vor allem dann Gebrauch machen, wenn man glaubt zu Unrecht bestraft zu werden.

Bei eindeutiger Sachlage braucht man den Anhörungsbogen nicht auszufüllen und kann stattdessen das Bußgeld gleich entrichten.

Was geschieht, wenn man das Bußgeld nicht zahlen kann?

Wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich Einspruch eingelegt wird, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar. Das bedeutet, es folgen die normalen Stufen eines Mahnverfahrens, bis hin zur Vollstreckung oder einer ersatzweisen Haftstrafe.

Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn der TÜV meines Fahrzeugs abgelaufen ist?

Sind die TÜV-Hauptuntersuchungstermine und / oder die Abgasuntersuchungstermine abgelaufen, sind laut Bußgeldkatalog Geldstrafen vorgesehen. Diese variieren je nach Länge der Terminüberschreitung.

  • Bei Überziehung der HU zwischen 2 und 4 Monate 15 Euro.
  • Bei Überziehung der HU zwischen 4 und 8 Monaten 25 Euro.
  • Bei Überziehung der HU um mehr als 8 Monate 60 Euro.
  • Bei Überziehung der AU zwischen 2 und 4 Monaten 15 Euro.
  • Bei Überziehung der AU zwischen 4 und 8 Monaten 25 Euro.
  • Bei Überziehung der AU um mehr als 8 Monate 60 Euro.

Was passiert, wenn ich mein Bußgeld nicht bezahle?

Rechtskräftige Bußgelder werden mittels Mahnverfahren eingefordert. Im schlimmsten Fall kommt es zur Vollstreckung durch Pfändung oder einer Haftstrafe.

Gibt es ein Bußgeld, wenn ich keine Winterreifen habe?

Beim Fahren mit nicht witterungsbedingt angepassten Reifen (Winterreifen) werden Bußgelder mit nachfolgender Staffelung fällig:

  • Fahren ohne Winterreifen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Fahren ohne Winterreifen, mit Behinderung des Verkehrs 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
  • Fahren ohne Winterreifen, mit nachfolgendem Unfall 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

Welche Gebühren entstehen bei einem Bußgeldbescheid?

Die Höhe der Gebühren, die bei einem Bußgeldbescheid anfallen, werden durch das Ordnungswidrigkeitengesetz § 107 geregelt.

Dieses besagt, dass sich die jeweilige Gebühr nach der jeweiligen Geldbuße, d. h. nach der Art des Vergehens, bemisst. Der Gesetzgeber spricht hier von 5 % der festgesetzten Geldbuße. Die Gebühr beträgt mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro.

Wofür werden Bußgelder verwendet?

Bußgelder fließen in kommunale oder staatliche Kassen und werden dort für Ausgaben der Kommunen, Länder oder des Staates verwendet.

Wohin muss ich mein Bußgeld überweisen?

Die erhebende Behörde gibt immer auch eine Zahlstelle an. In der Regel ist dies die Bußgeldstelle.

Wohin fließen die Bußgelder?

Bußgelder fließen in öffentliche Kassen, d. h. in die Kassen der Kommunen, der Länder oder des Bundes.

Wer erteilt einen Bußgeldbescheid?

Das Bußgeld wird von der Verwaltungsbehörde, sprich der Bußgeldstelle, erhoben. Diese versendet auch den Bußgeldbescheid.

 

 

 

 

 

 

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