Bußgeld

BußgeldZur Verhängung eines Bußgeldes kommt es in der Regel bei einer durch die Polizei oder die allgemeine Verkehrsüberwachung festgestellten geringfügigen Ordnungswidrigkeit. Unterschieden wird dabei zwischen einer kostenpflichtigen Verwarnung (bis 55,- Euro) und einem durch ein Bußgeldverfahren erhobenes Bußgeld, bei einem nicht unerheblichen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht oder wiederholte geringfügige Verwarnungen, die nicht die gewünschte Verhaltensänderung erzielen.
Die kostenpflichtige Verwarnung (bis 55,- Euro) wird erst mit der Anerkennung bzw. der Zahlung durch den so Verwarnten wirksam. Reagiert dieser in einer festgelegten Frist nicht auf diese Verwarnung oder handelt es sich um eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit, kommt es zur Einleitung eines kostenpflichtigen Bußgeldverfahrens.
Bussgelder sind somit Teil eines, durch die Gesetzgebung erschaffenen, mehrstufigen Sanktionssystems, welches Verkehrsteilnehmer auf Verstöße gegen bestehende Rechtsnormen und Gesetzte hinweisen, bzw. solche verhindern soll.
Bußgelder bilden dabei als Ermahnung die erste Stufe dieses Sankstionssysthems. Weitere Stufen sind Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg, der zeitlich begrenzte oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zum Freiheitsentzug.

Bußgeldstelle

Als sogenannte Bußgeldstellen bezeichnet man solche Ämter, die mit der Bearbeitung kostenpflichtiger verkehrswidriger Angelegenheiten beauftragt sind. Dies sind die Bußgeldstellen der Städte und die Ämter für Verkehrsüberwachung.

Bußgeldkatalog

Die Höhe eines Bußgeldes, bzw. die Frage, für welche Verkehrswidrigkeit welches Bußgeld zu zahlen ist, wurde einheitlich in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) festgelegt. Bei einem Bußgeld oder auch Verwarnungsgeld von bis zu 55,- Euro sind keine Punkte in der sogenannten „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg zu befürchten. Ab einem Bußgeld von 60,- Euro und mehr gibt es zusätzlich Punkte, die in der „Verkehrssünderkartei“ bzw. im Fahreignungsregister Flensburg festgehalten werden. Beim Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister kommt es zum Führerscheinentzug. Jedoch führen nur solche Verstöße zu einem Eintrag bzw. zur Punktevergabe, die einen sicherheitsrelevanten Einfluss auf den Straßenverkehr haben. Die gesetzlich festgeschriebenen Tilgungsfristen variieren je nach Verstoß zwischen zwei und zehn Jahren. Die Tilgungsfrist beginnt bei strafrechtlich relevanten Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils und bei strafrechtlichen Verfolgungen mit der Unterzeichnung durch den Richter.

Bußgeldrechner

Grundsätzlich werden nach der Bußgeldkatalog Reform, im Mai 2014, je nach Verkehrsverstoß, nur noch zwischen einem und drei Punkten vergeben.
Grob lässt sich folgende Regelung festhalten:
•    Bei Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt.
•    Bei Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Fahrverbot und / oder Straftaten 2 Punkte.
•    Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.
Im Netz werden zahlreiche Bußgeldrechner vorgehalten, die durch Eingabe der jeweiligen Verkehrswidrigkeit die entsprechend zu erwartende Punktevergabe analysiert.

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren, welches als Folge eines nicht unerheblichen Verstoßes gegen das geltende Verkehrsrecht eingeleitet wird. Die Gebühren des Bußgeldbescheides werden dabei mit den Gebühren für den jeweiligen Verstoß zusammengerechnet.
Die Gebühren für einzelne Verkehrswidrigkeiten sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen und können mithilfe des Bußgeldrechners berechnet werden. Die Gebühren für den Bußgeldbescheid selbst sind im § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt und betragen laut Gesetzesbeschluss mindestens 25,- Euro und maximal 7.500,- Euro.

Bußgeld im Ausland

Verkehrsteilnehmer, die im Ausland unterwegs sind, unterliegen dem dortigen Verkehrsrecht. Das bedeutet, dass auch dort verhangene Bußgelder in jedem Fall zu zahlen sind.
Laut EU-Abkommen droht die Vollstreckungspflicht auch in Deutschland ab einer Geldbuße von 70,- Euro. Zu beachten ist, dass hierzu jedoch auch die jeweiligen Gebühren für den Bußgeldbescheid zu rechnen sind.  Um weitere und empfindlich höhere Geldstrafen oder sogar Haftstrafen zu vermeiden, ist es daher ratsam, im Ausland erhobene Bußgelder schnellstmöglich zu bezahlen.
Seit 2013 erhalten die zuständigen Behörden zudem uneingeschränkten Zugriff auf die Daten eines Fahrzeughalters.
Manche Länder gewähren bei Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist sogar Rabatte auf die verhängten Bußgelder.  So z. B. Frankreich, Belgien, Griechenland, Slowenien und die Türkei.
50 % Rabatt gewähren Großbritannieninnerhalb von 14 Tagen, Spanien innerhalb von 20 Tagen und Italien, wo sich im Umkehrschluss das Bußgeld nach 60 Tagen verdoppelt.
Anders verhält es sich bei Fahrverboten, die nur im jeweiligen Land gelten, sowie bei Punkten, die auch nicht länderübergreifend registriert werden.

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