Auto Recht

Auto Recht

Auto Recht Verkehrsrecht

Auto Recht zählt zum großen Gebiet des Verkehrsrechts. Teilgebiete die unter dem Oberbegriff Auto Recht zusammengefasst werden sind das Verkehrszivilrecht, das Versicherungsrecht, das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, sowie das Verkehrsverwaltungsrecht.

Straßenverkehrsrecht festgelegt im Straßenverkehrsgesetz

Die wichtigste Grundlage zum Thema Auto-Recht bildet das Straßenverkehrsrecht (StVG), in dem die Verkehrsvorschriften, deren Geltungsbereich und Aufbau rechtsverbindlich und umfassend geregelt werden.

Auch die Bereiche zum Thema Fahrerlaubnis werden unter dem Auto-Recht, speziell als Teil des Straßenverkehrsrechts reglementiert. Hierunter fallen die Grundlagen zur Erteilung der Fahrerlaubnis ebenso, wie die Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe, ein Maßnahmenkatalog bei Zuwiderhandlungen, bis zum Entzug der Fahrerlaubnis und die Regelungen zur Wiedererlangung selbiger, über den sogenannten MPU, weitläufig auch als „Idiotentest“ verschrien.

Auto Recht – Wer vertritt Sie im Schadensfall?

Sämtliche Belange, die mit dem Auto-Recht in Zusammenhang stehen, werden von Fachanwälten für Verkehrsrecht übernommen.

Rechtsschutzversicherung zum Thema Auto Recht – Versicherungsfall

Verkehrsteilnehmern die eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, steht unter bestimmten, im Vertrag festgelegten Richtlinien, die Möglichkeit auf Kostenübernahme zu. Je nach Versicherungsumfang betrifft dies eine Beratung, die anfallende Korrespondenz und / oder die gerichtliche Vertretung über verschiedene Instanzen hinweg. Der Versicherungsfall tritt gemäß § 4 Abs. 1c ARB 2000 ab dem Zeitpunkt ein, ab dem ein Verstoß gegen geltende Rechtsnormen und Rechtsvorschriften begangen wurde. Die Vergütungsfrage wird unter Zuhilfenahme einer Rechtsschutzversicherung direkt zwischen Rechtsanwalt und der eintretenden Rechtsschutzversicherung geklärt.

 

 

 

 

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