Automobilrecht

Automobilrecht

Wie in fast allen Rechtsbereichen wird auch die Gesetzeslage im Bereich Automobilrecht immer umfangreicher, spezialisierter und damit für den Laien oftmals undurchsichtig und nur schwer greifbar. Auch handelt es sich beim Thema Automobilrecht um kein Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne. Vielmehr werden unter dem Sammelbegriff Automobilrecht eine Reihe von Rechtsgebieten zusammengefasst, die sich mit der Thematik der hiervon betroffenen Rechtsgebiete auseinandersetzt. Automobilrecht beschreibt daher im weitesten Sinne ein Arbeitsgebiet von Fachanwälten für Verkehrsrecht sowie ein vom Laien und im allgemeinen Sprachgebrauch wahrgenommenes Rechtsgebiet.
Je undurchsichtiger und differenzierter sich jedoch eine Rechtslandschaft darstellt, um so mehr Bedeutung kommt, insbesondere in diesen kritischen Bereichen, der fachgerechten Aufklärung, sowie der Überwindbarkeit von Intransparenz durch unabhängige Berater und Informationsforen zu.
In diesem Sinne dient Automobilrecht.de dazu Ihnen einen Überblick über die Vielfalt der Automobilrecht Bereiche zu geben, einzelne relevante Begrifflichkeiten zum Recht im Straßenverkehr, Bußgeld und Co sowie zum Automobilrecht im weitesten Sinne fachgerecht zu definieren und weiterführende und vertiefende Informationen zu geben.
Thematische Schwerpunkte hierbei sind der Verkauf und Kauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge, Leasingfahrzeuge, KFZ Reparaturen, Verkehrsrecht und Recht im Straßenverkehr, Verkehrswidrigkeiten, Verkehrsverwaltung, Bußgeld und Bußgeldverfahren.

Wem oder bei welchen Fragen hilft das Automobilrecht weiter?

Beim Automobilrecht geht es um ihre Rechte als Käufer, Verbraucher und als Verkehrsteilnehmer. Streitpunkte können hierbei verdeckte und / oder nachträglich festgestellte Mängel beim Autokauf sein, unterschiedliche Auffassungen zum Zustand Ihres Leasingfahrzeugs vor und nach Vertragsabschluss, eine nicht zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführte KFZ Reparatur oder aber strittige Wahrnehmungen bei einem Verkehrsunfall. Auch die generelle Verhängung von Bußgeldern oder die Angemessenheit von Bußgeld kann zu Streitigkeiten und Meinungsdifferenzen führen. Hierbei kann es durchaus notwendig sein, sich im Rahmen eines Bußgeldverfahrens rechtlichen Beistand zu holen oder sich im Vorfeld über die rechtlichen Grundlagen eines solchen Bußgeldverfahrens zu erkundigen.
Ebenso kann es natürlich für die bereits benannten Vertragspartner einer Fahrzeugveräußerung bzw. eines Fahrzeugerwerbs zu offenen Fragen oder Unzufriedenheit kommen, bei denen das Automobilrecht bzw. dessen gesetzliche Vertretungen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Eine weiteres Tätigkeitsfeld, bei dem es zu Interessenskollisionen kommen kann, ergibt sich aus den Fertigungs- und Vertriebspartnern, innerhalb der Automobilbranche. Hier kann eine Vermittlung zwischen Fertigungsstätten, Zulieferern, Automobilhandelsgesellschaften, Lieferanten, Autohäusern oder aber auch Werkstätten notwendig werden, die anhand der gesetzlich festgelegten Richtlinien des Automobilrechts orientiert und somit nachvollziehbar sein müssen.

Welche thematischen Schwerpunkte umfasst das Automobilrecht?

Der Bereich Automobilrecht befasst sich in der Regel mit folgenden Schwerpunkten:

•    Alles zum Thema Autokauf, Autoverkauf, Autohandel, Autoauktionen und Autoleasing.
Insbesondere betrifft dies die Bereiche Kaufvertrag (Neuwagen, Gebrauchtwagen, PKW, LKW, Bus, Motorrad, Spezialfahrzeug, Oldtimer), Vertragsabwicklung, Rückabwicklungen von Kaufverträgen, Gewährleistungsrecht, Garantieleistungen, Autofinanzierung sowie festgestellte Mängel beim Autokauf, Nacherfüllung, Minderung, Anfechtung von Verträgen, Forderungseinzug, Durchsetzung der Abholung u. a.

•    Die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der einzelnen Interessensgruppen und Vertragspartner, wie Autohändler, Großhändler, Autokäufer und Leasingpartner u. a.

•    Alles rund um das Thema Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Autounfall, Schadensrecht bei Sach- und Personenschäden, Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung, Tötung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallabwicklung, Verkehrsrechtschutz, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Erwerbsschaden, Schmerzensgeldforderungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung u. a.

•    Bußgelder im In- und Ausland, Verwarnungen, Bußgeldstelle, Bußgeldkatalog und Bußgeldverfahren.
Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Lenkzeit- und Ruheverstöße, Mautverstöße, Rotlichtverstöße, Falschparken, Alkohol oder Drogen am Steuer, Punkte im Fahreignungsregister u. a.

•    Alles zum Thema Verkehrsverwaltungsrecht.
Verkehrsrecht (Ihr Recht im Straßenverkehr), Verkehrsunterricht, Fahrtenbuchauflage, Medizinisch psychologische Untersuchung, Entzug der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis u. a.
 

Wer befasst sich mit dem Thema Automobilrecht?

Das Automobilrecht beschreibt (umgangssprachlich und arbeitstechnisch) einen eigenen Rechtsbereich, der in der Regel von Fachanwälten für Verkehrsrecht vertreten wird. Festgelegt wurde das Automobilrecht in den Gesetzesvorlagen des Bürgerlichen Rechts (Bürgerliches Gesetzbuch), im Handelsrecht, im Kauf- und Werksvertragsrecht, dem KFZ-Recht, dem Verkehrszivilrecht sowie einigen anderen.
Im gewerblichen Bereich können neben den bereits aufgeführten Rechtsgebieten weitere Rechtsbereiche hinzukommen. Relevant werden in diesem Zusammenhang insbesondere das Vertragshändlerrecht, das Handelsrecht, das Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht, bis hin zum EU-Gemeinschaftsrecht.
Die einzelnen Arbeitsbereiche gliedern sich hierbei in die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Recht im Straßenverkehr, Bußgeld und Co und Automobil Vertragsrecht.

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